IT UND MEDIZINTECHNIK

Telematikinfrastruktur in der UMMD

Willkommen auf der Seite des Geschäftsbereiches G6 – ITMT zur Telematikinfrastruktur.

Hier finden Sie alle Ansprechpartner, Informationen und aktuelle News rund um das Thema Telematikinfrastruktur sowie einen Downloadbereich.

Warum Telematikinfrastruktur?

Der Gesetzgeber möchte mit dem Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) den Digitalisierungsprozess im deutschen Gesundheitswesen weiter vorantreiben. Damit sollen mehr Leistungserbringer an die Telematikinfrastruktur angeschlossen werden.

Um diesen Prozess zeitlich voranzutreiben, unterliegen die Teilnehmer Fristen, bis zu denen sie den Anschluss umgesetzt haben müssen. Bei nicht rechtzeitiger Herstellung der Funktionalität drohen Sanktionen in Form von Honorarabzügen.

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Was ist die Telematikinfrastruktur?

Die Telematikinfrastruktur vernetzt die Akteure des Gesundheitswesens über ein geschlossenes Netz, so dass Informationen sicher ausgetauscht werden können.

Informationssicherheitsmechanismen, wie z. B. Zertifikate, registrierte Nutzer, Heilberufeausweise und verschlüsselte Kommunikation sollen den Zugriff auf die sensiblen Daten in der Telematikinfrastruktur absichern.

Mit dem Aufbau der Telematikinfrastruktur wurde die Gematik von der Bundesregierung beauftragt, sowie gleichzeitg auch mit der zukünftigen Weiterentwicklung.

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Wer ist für die Umsetzung zur Einrichtung der Telematikinfrastruktur in der UMMD verantwortlich?

Die Telematikinfrastruktur wird durch den Geschäftsbereich G6 - ITMT in der UMMD eingeführt.

Verantwortlicher Ansprechpartner ist Herr Mike Konrad, Abteilungsleiter G6.5, Tel.: 35186, .

Unterstützt wird unser Team durch die von den einzelnen Bereichen gemeldeten TI-Bereichsmanger und deren Vertreter.

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Wissenswertes und aktuelle Themen

Das elektronische Rezept – eRezept

Stand 01.02.2024

Das rosafarbene Papier-Rezept wurde am 1. Januar 2024 durch das E-Rezept abgelöst. Versicherte erhalten verschreibungspflichtige Arzneimittel nur noch per E-Rezept und können dieses mit ihrer elektronischen Gesundheitskarte (eGK), per App oder mittels Papierausdruck einlösen.

Seit dem 1. Januar 2024 ist die Nutzung des E-Rezepts für verschreibungspflichtige Medikamente verpflichtend. Für Patientinnen und Patienten bedeutet die Umstellung mehr Komfort und weniger Wege in die Arztpraxis. Vor allem durch die einfache Einlösung bei der Apotheke über drei Möglichkeiten: Einlösung per eGK, App oder mit dem Papierausdruck.

Vertragsärztinnen und -ärzte, die mit Einführung des E-Rezepts aus technischen Gründen nicht beziehungsweise noch nicht in der Lage sind, ein E-Rezept auszustellen, müssen ersatzweise auf das bisher vorgesehene Papierrezept (Muster 16-Formular „rosa Zettel“) zurückgreifen. Die Arzneimittelversorgung der Patientinnen und Patienten ist in jedem Fall sichergestellt.

Quelle: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/e-rezept


Zu den meisten Fragen und Antworten zum Thema eRezept verweisen wir ebenfalls auf die Webseiten des Bundesgesundheitsministeriums, da dort bereits sehr ausführlich auf die Vielzahl von Fragen eingegangen wurde.

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/e-rezept/faq-e-rezept-egk


Wie ist der Stand zur Umsetzung des eRezeptes in der UMMD?

In der UMMD gibt es mehrere Informationssysteme, die Verordnungen als eRezept ausstellen müssen.

  • Medico              - aktuell alle Ambulanzen, ermächtigte Ärzte und das MVZ
  • Medical Office   - in erster Ausbaustufe ab Mitte Februar MVZ
  • HighDent          - Ambulanz MKG

Die Funktionalität eRezept wurde in Medico bereits Anfang 2023 implementiert und der technische Übertragungsweg erfolgreich getestet. Eine Produktivphase war aber noch nicht möglich, da diverse technische Voraussetzungen noch nicht gegeben waren.

Nach dem letzten Hotfix in KW4 2024 ist das eRezept grundsätzlich in Medico nutzbar. Notwendig ist jetzt die Umsetzung der Komfortsignatur und stetige Performanceverbesserungen durch den Hersteller, da die Umsetzung des digitalen Weges, wie auch im Bereich der niedergelassenen Ärzte, doch erheblich langsamer ist, als der herkömmliche Papierweg.

Es wird ab KW7 schrittweise in den Praxen des MVZs die eRezepterstellung ausgerollt und geschult.

Medical Office, was als Ambulanzinformationssystem ab Mitte Februar im MVZ bereitgestellt werden soll, hat aber noch große Probleme, das eRezept auf dem Campus der UMMD bereitzustellen. Hier werden aktuell noch technische Einstellungen geklärt.

Für HighDent wurde am 12.01.2024 ein aktuelles Update der Software eingespielt, dass die Voraussetzung für das eRezept mitbringt. Aktuell ist in Klärung, ob damit das eRezept bereits genutzt werden kann, oder noch eine zusätzliche Lizenz notwendig ist.


Was sind die Folgen, wenn das eRezept nicht pünktlich zum 01.01.2024 umgesetzt wird?

Die Vergütung vertragsärztlicher Leistungen soll pauschal um ein Prozent gekürzt werden.


Hierzu wären aber folgende Anmerkungen zu machen:

  • Laut einer Veröffentlichung auf aerzteblatt.de vom 11.12.2023 soll es für Krankenhäuser eine befristete Ausnahme dieser Sanktionen bis zum 01.01.2025 geben. Hierunter fallen dann die Ermächtigungen, Ambulanzen und die Entlassmedikation. Somit wäre ‚nur‘ das MVZ von dieser Sanktion ab dem 01.01.2024 betroffen.
  • Weiterhin gilt, wenn es technische Probleme gibt:
    • Soft- oder Hardware nichtverfügbar oder defekt,
    • TI oder Internet nicht erreichbar,
    • Technische Probleme in Apotheken,
    • eHBA defekt oder nicht lieferbar,
    • Die Technik verzögert die Rezeptaustellung maßgeblich,
    • Bei Haus-, Heimbesuchen,
    • Die Versicherungsnummer ist bei Verordnungen im Ersatzverfahren nach Anlage 4a Bundesmantelvertrag-Ärzte nicht bekannt.

Quelle: Praxis-IT Telematik Infrastruktur: Fragen und Antworten zum elektronischen Rezept


Wie gehen wir in der UMMD weiter vor?

Im Dezember 2023 wurde ein Team zusammengestellt, welches sich mit der Umsetzung des eRezeptes in der UMMD beschäftigt. Dazu wurden Anforderungen und Aufgaben definiert, die diesen Prozess überwachen und dokumentieren, was in 14-tägigen Treffen überwacht wird.

Wir sind stetig mit den Herstellern der Software in Kontakt, um noch auftretende Fehler zu beheben, aber auch, um die Performance immer wieder anzumahnen.

 

Der elektronische Heilberufsausweis - eHBA

Die Aufforderung zur Beschaffung elektronischer Heilberufsausweise (eHBA) der Generation 2.x ist mit der UMMD 2021/98 vom 24.09.2021 erfolgt.

UI 2021/98 Beschaffung von elektronischen Heilberufsausweisen (eHBA) der Generation 2.0

Einige Fragen die sich zur Beschaffung des eHBA ergeben haben, wollen wir versuchen hier zu beantworten.

  • Die Beschaffung des eHBA sollte über die zuständige Ärzte- bzw. Apothekerkammer beginnen. Hier wird informiert, was für den Vorgang von Nöten ist und wie der weitere Prozess abläuft.
  • Wenn der dann gestartete Prozess soweit fortgeschritten ist, dass ein Kartenhersteller ausgewählt werden muss, wird eine Vorgangsnummer generiert, die bei Weiterleitung zur Kartenherstellerseite bereits vorausgefüllt wird, bzw. dann dort einzugeben ist.
  • Das Klinikum empfiehlt den Anbieter SHC+CARE, da festgelegt wurde, dass dieser Satz auch der Höchstsatz der Kostenerstattung darstellt.
  • Mit der Fortführung der Bestellung beim Kartenhersteller wird der Antrag vervollständigt. Bitte notieren Sie sich Vorgangsnummer und Zugangsdaten zu den Portalen gut, da diese unter anderem bei Aktivierung nach Erhalt des Ausweises benötigt werden.
  • Da dieser Ausweis ein persönliches Dokument ist, müssen Sie selbst das anschließende Identifizierungsverfahren ausführen und die ausgedruckten und unterschriebenen Auftragsunterlagen an den Kartenhersteller per Post versenden
  • Nach Erhalt des elektronischen Heilberufsausweises sollte dieser umgehend auf der Herstellerseite, wie im beiliegenden Formular beschrieben, aktiviert werden, da die Aktivierungszeit zeitlich begrenzt ist.
  • Die Transport-PINs für die Ausweis-PIN und die QES-PIN können nur an einem TI-fähigen Kartenterminal geändert werden. Diesen Vorgang werden wir gemeinsam durchführen, da auch der Heilberufsausweis in diesem Zug dem KIS bekannt gemacht werden muss. Kontaktieren Sie mich gern hierzu, sobald Ihnen Ihr Ausweis vorliegt. (Mike Konrad; 67-35186)

 

Einstieg über die Ärztekammer Sachsen-Anhalt:

https://www.aeksa.de/www/PublicNavigation/arzt/mitgliedschaft/elektr_arztausweis/

Einstieg über die Apothekerkammer Sachsen-Anhalt:

https://www.ak-sa.de/apothekenbetrieb/hba-smc-b/index.html

 

SHC+CARE-Produktbeschreibung des eHBA

 

Aktivierung des eHBA

 

Die KIM-Domäne für die Universitätsmedizin Magdeburg wurde beantragt. Vorbehaltlich der Genehmigung durch die Gematik werden sich die Adressen nach folgendem Schema zusammensetzen:

*@ummd.kim.telematik

Die Adressen für die jeweiligen Bereiche werden als funktionale KIM-Adressen abgebildet:

bzw.

Die ersten Key-Userschulungen zum Thema NFDM und DPE sind in der letzten Woche erfolgt. Diese Woche folgt die Schulung für Key-User im Bereich eMP.

Für alle diejenigen, die aufgrund des knappen Zeitfensters nicht an der Schulung teilnehmen konnten und natürlich auch für alle anderen interessierten Mitarbeiter, sind im Downloadbereich Präsentationen, Mitschnitte und Informationsmaterial verfügbar.

Weitere Schulungen werden hier, per Emaileinladung, oder über die TI-Bereichsmanager angekündigt.

Übersicht der aktuellen Fristen hinsichtlich der Einführung der verschiedenen Telematikapplikationen: TI-Hinweise 3.2 (PDF-Datei).

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Schulungsunterlagen / Informationsmaterial

An dieser Stelle haben wir eigene Veröffentlichungen und von Anbietern bereitgestellte Unterlagen zusammengestellt. Sollten Sie an einer Schulung nicht haben teilnehmen können, bzw. möchten Sie sich die Inhalte noch einmal anschauen, können Sie diese aus der nachstehenden Liste auswählen.

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Letzte Änderung: 01.10.2021 - Ansprechpartner:

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